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Oma ist komisch

Bild: DRK OV OG

Ihr seid Sonntagmittag 16 Uhr bei eurer Oma zum Kaffee eingeladen. Dort angekommen findet ihr sie im Sessel sitzend vor, doch etwas ist anders…

Als ihr sie ansprecht, reagiert eure Oma sehr komisch. Sie gibt keine klaren Antworten und scheint in einer ganz anderen Welt zu sein. Außerdem hängt ihre linke Gesichtshälfte komisch runter. Der Aufforderung, aufzustehen kommt sie nicht nach. Ihre Beine scheinen ihr nicht zu gehören. Außerdem klagt sie über einen schrecklichen Kopfschmerz. Euch ist sofort klar, das kann so nicht normal sein. Sonst ist sie als noch völlig fit. In diesem Moment sollten bei euch alle Alarmglocken angehen, denn hier haben wir einen eindeutigen Schlaganfall. Hier zählt nur eins: Schnellstmöglich in die nächste Klinik. Also den Notruf (112) wählen, Symptome beschreiben und den Rettungskräften helfen, eure Oma so schnell als nur möglich in die Klinik zu bekommen.

Anders wäre der Fall, wenn ihr bei eurer Oma ankommt, diese völlig verkrampft mit stechenden Schmerzen in der Brust und Engegefühl im gesamten Oberkörper vorfindet, außerdem sie über Luftnot klagt.
Auch hier zählt in diesem Moment nur eins: Schnellstmöglich Hilfe rufen! Also auch hier 112, Symptome schildern und auf den Rettungsdienst warten. In beiden Fällen ist es wichtig, bei ansprechbarer Person, den Oberkörper eurer Oma in eine sitzende Position zu bringen, um Kopf bzw. Herz zu entlasten. Falls vorhanden ist es immer hilfreich, einen Plan der regelmäßig eingenommenen Medikamente parat zu haben. Dieser kann für den Rettungsdienst und der Klinik von hoher Bedeutung sein um zügiger mit der Therapie beginnen zu können.

Zusammengefasst kann man für die beiden Krankheitsbilder folgende Anzeichen festhalten:

SchlaganfallHalbseitige Lähmung (auch im Gesicht), Sprachstörung, Sehstörung, Schwindel, Kopfschmerzen, Wesensveränderung Herzinfarkt:  Schmerzen und Engegefühl in der Brust (ausstrahlend in den linken Arm), Atemnot, Todesangst, Unruhe Erste-Hilfe-Woche in Zusammenarbeit mit „Blaulichtnews Ortenau“. Die Angaben sind allgemein und leicht verständlich gehalten und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.