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EU-Datenschutz-Grundverordnung

Bilder: S. Koffer

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, und auch andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.

Die Verordnung ersetzt die aus dem Jahre 1995 stammende Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr. Zusammen mit der sogenannten JI-Richtlinie für den Datenschutz in den Bereichen Polizei und Justiz bildet die DSGVO seit dem 25. Mai 2018 den gemeinsamen Datenschutzrahmen in der Europäischen Union.  Im Gegensatz zur Richtlinie 95/46/EG, die von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste, gilt die Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten ab dem 25. Mai 2018. Die Mitgliedstaaten bringen jedoch durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß dieser Verordnung mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in Einklang (Art. 85 und 86 der Verordnung). Für diese und andere Rechtsvorschriften ist die Datenschutz-Grundverordnung bereits seit ihrem Inkrafttreten am 24. Mai 2016 maßgeblich. Den Mitgliedstaaten ist es sonst grundsätzlich nicht erlaubt, den von der Verordnung festgeschriebenen Datenschutz durch nationale Regelungen abzuschwächen oder zu verstärken.  Zusammenfassend gilt: „Die DSGVO ändert die Konzeption und weitgehend auch die Detailregelungen des geltenden Datenschutzrechts nicht grundlegend. Vielmehr werden vielfach Bestimmungen der EG-Datenschutzrichtlinie 95/46 übernommen, die die Grundlage des BDSG bilden. Andererseits gibt es aber auch zahlreiche neue datenschutzrechtliche Vorgaben, deren Erfüllung allein schon hinsichtlich des immens erhöhten Bußgeldrahmens korrekter Beachtung bedarf.“  Auch Vereine sind von diesen Neuregelungen betroffen. Damit alle sieben Ortsvereine, die unserem Kreisverband angehören, die notwendigen Regelungen umsetzen können, führte die DRK-Datenschutzbeauftragte der Kreisverbände Lahr und Offenburg, Ute Zachmann, einen Schulungsabend durch. Darin wurde auf relevante Kapitel und deren Auswirkungen für die Ortsvereine und dazugehörige Anwendungsmöglichkeiten eingegangen. Ziel des Abends war eine grundlegende Einweisung und die Zurverfügungstellung von einheitlichen Formularen und Hinweisdokumenten zur Umsetzung einschlägiger Regelungen. Unser Ortsverein ist in diesen Fragen schon sehr weit vorangeschritten und konnte einige Dokumente als Musterdokumente mit einbringen. Zahlreiche Leitungs- und Führungskräfte und interessierte Helfer des Ortsvereins Offenburg waren bei dieser Veranstaltung als Teilnehmer mit dabei.