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Unfallstellen richtig absichern

Bild: pixabay.com

Sie fahren auf der Autobahn und sehen vor sich ein Fahrzeug, welches eine unsichere Fahrweise aufzeigt. Das Fahrzeug kommt immer weiter nach links auf die anderen Fahrspuren, bis es schließlich mit der Mittelleitplanke kollidiert, ins Schleudern gerät, an die Außenschutzplanke prallt und dort zum stehen kommt.

Für Sie heißt es nun:
  • Warnblinker einschalten
  • Geschwindigkeit verringern
  • Fahrzeug auf dem Seitenstreifen anhalten
Beachten Sie nach dem Anhalten den Verkehr und weitere herannahende Fahrzeuge. Begeben Sie sich nun aus Ihrem Fahrzeug, ziehen Sie aber am besten vorher ihre Warnweste an. Um die Unfallstelle abzusichern, nehmen Sie nun das Warndreieck aus Ihrem Fahrzeug und stellen es vor der Unfallstelle auf. Dabei gibt es Folgendes zu beachten: 
  • Laufen Sie möglichst weit vom Verkehr entfernt am Seitenstreifen entlang, am Besten jedoch hinter einer Schutzplanke (falls vorhanden)
  • Tragen Sie das Warndreieck so, dass die reflektierende Seite zum Verkehr zeigt Weiter gibt es den Abstand des Aufstellens zu beachten.
Dieser beträgt:
  • Innerorts 50m
  • Außerorts oder bei schnellerem Verkehr (z.B. Landstraßen) 100m
  • Auf Autobahnen 200-400m
Als Abstandsindikator kann man die Leitpfosten am Straßenrand nehmen. Diese sind mit einem Abstand von 50m auf Landstraßen, Bundesstraßen und Autobahnen aufgestellt. Somit kann man zwei Leitpfosten als Richtwert für Land und Bundesstraßen so wie vier Pfosten als Richtwert für Autobahnen nehmen. Wenn die Unfallstelle sich hinter einer Kuppe oder Kurve befindet, ist das Warndreieck vor dieser aufzustellen, um maximal frühe Warnung der anderen Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Auf Bundesautobahnen befinden sich auch alle 500-Meter Schilder mit der Kilometer-Angabe. Mit dieser Angabe kann man zielgenaue Angaben zum Unfallort für die Rettungsleitstelle machen. Der Notruf ist über die europaweit kostenfreie 112 erreichbar. Wie setzt man einen Notruf richtig ab?Erste-Hilfe-Woche in Zusammenarbeit mit „Blaulichtnews Ortenau“. Die Angaben sind allgemein und leicht verständlich gehalten und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.