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Fachkraft für Lebensmittelsicherheit

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass mindestens eine Person mit der Qualifikation „Fachkraft für Lebensmittelsicherheit“ verantwortlich mitwirken muss, wenn Lebensmittel angeboten werden. Dies gilt auch für alle Vereine und Gruppen, die bei Straßenfesten oder anderen Gelegenheiten Speisen und Getränke offerieren.

Deshalb ist es so wichtig, dass die Verantwortlichen in den (Orts-)Vereinen die vorgeschriebene Schulung einer Fachkraft für Lebensmittelsicherheit nachweisen können. Von einer Fachkraft kann Wissen weitergeben und die ebenfalls vorgeschriebene Unterweisung aller Helfer vorgenommen werden, die an Zubereitung, Lagerung und Transport von Speisen beteiligt sind oder als Bedienung. Der Lehrgang „Fachkraft für Lebensmittelsicherheit“ macht vertraut mit den hygiene- und lebensmittelrechtlich relevanten Vorschriften. Man erlernt wichtige Methoden, mit denen Arbeitsabläufe in Küche und Festzelt oder beim Straßenverkauf vorschriftsgemäß gestaltet werden können. Unter der Leitung von Werner Dutschke, Bettina Joseph und Sascha Koffer fand wieder, unter der Regie des DRK-Kreisverbandes Offenburg, ein solcher Lehrgang im DRK-Kreisverband Lahr statt. Aus unserem Ortsverein nahmen drei Ehrenamtliche daran teil, die sich fortan mit dem schon bestehenden Team um dieses Thema in unseren Reihen weiter kümmern werden.