Eingangs wurde noch einmal für alle die Struktur des Betreuungsdienstes wiederholt, sowie der Aufbau der Einsatzeinheit aufgezeigt. Anschließend wurde die "Richtlinie zur Einrichtung von Betreuungsstellen", die im DRK-Landesverband Baden-Württemberg entstanden ist, besprochen. Diese Richtlinie hat auch Gültigkeit für unseren Landesverband Badisches Rotes Kreuz.
Abgeleitet aus der Richtlinie und den Betreuungsdienst-Konzepten des Malteser Hilfsdienstes, der Johanniter Unfall-Hilfe, des Arbeiter-Samariter-Bundes, sowie des Deutschen Roten Kreuzes, entsteht derzeit in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe ein einheitliches Betreuungsdienst-Konzept für Baden-Württemberg.
Niemanden störten die warmen Temperaturen, denn zwischendrin wurde die Gruppenarbeitsphase mit kühlem Eis versüßt.
Richtlinie zur Einrichtung von Betreuungsstellen