Der Gesetzgeber schreibt vor, dass mindestens eine Person mit der Qualifikation „Fachkraft für Lebensmittelsicherheit“ verantwortlich mitwirken muss, wenn Lebensmittel angeboten werden. Dies gilt auch für alle Vereine und Gruppen, die bei Straßenfesten oder anderen Gelegenheiten Speisen und Getränke offerieren.