Der „Feuerwehrführerschein“ gibt Angehörigen von Blaulichtorganisationen die Möglichkeit, im dienstlichen Kontext, nach erfolgter Qualifizierung und Prüfung, Fahrzeuge zu führen, deren zulässiges Gesamtgewicht über dem Gesamtgewicht liegt, das die entsprechende Person in ihrem Führerschein eingetragen hat.
Zwei Ehrenamtliche aus unsere Ortsvereinen nutzten diese Möglichkeit und nahmen an der Qualifizierung teil. Somit wurde unser Fuhrpark wieder ein Stück weit mobiler.



