Hüpfburgverleih

Ausleihprotokoll entfernen, Eingangstext wie folgt ändern: Im Auftrag der Kreisverbände Baden-Baden, Rastatt, Bühl-Achern, Kehl, Ortenau, Wolfach und der DRK-Rettungsdienst Ortenau gGmbH verleihen wir eine Hüpfburg. Diese hat im aufgeblasenen Zustand die Form eines Rettungswagens.


Bild: M. Doll

Entleihberechtigung

Entleihberechtigt sind exklusiv Gemeinschaften und Gliederungen des Deutschen Roten Kreuzes innerhalb der oben genannten Kreisverbände bzw. der DRK-Rettungsdienst Ortenau gGmbH.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der benannte Kreis der Entleihberechtigten nicht erweitert werden kann. Für die Konditionen der Entleihe nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf, so können wir auch klären, ob der gewünschte Entleihzeitraum noch frei ist.

Wichtiger Hinweis

Die Hüpfburg ist auf einem Anhänger verlastet und kann nur zusammen mit diesem ausgeliehen werden.