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Wiederaufnahme des Ausbildungs- und Übungsbetriebs

Bild von S. Koffer

Auch uns haben die Regelungen der Corona-Verordnung in unserem Vereinsleben eingeschränkt.

Ausnahmen von dem Verbot von Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstigen
Zusammenkünften nach § 3 Absatz 1 und 2 CoronaVO sind nach § 3 Absatz 3
CoronaVO (Stand 18. Mai 2020) u. a. zur Aufrechterhaltung der
Einsatzfähigkeit nunmehr möglich.
D.h. wir können wieder mit dem Ausbildungs- und Übungsbetrieb in
begrenztem Rahmen und unter Einhaltung allgemeiner Hygienevorschriften
und interner Vorgaben loslegen.

Wir freuen uns darauf, unsere Mitglieder wieder real und nicht nur bei
einem virtueller Veranstaltung sehen zu können.
Zwar bleiben unsere Bereitschaftsabende vorerst noch ausgesetzt und
werden durch Onlinemeetings ersetzt, aber Übungsabende oder
Ausbildungen, die zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit dienen,
werden wir wieder für Kleingruppen von maximal 10 Helfern anbieten
können.